RECHTSLEXIKON

 

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Abfindung

Einmalige Gegenleistung, für die auf ein Recht verzichtet wird oder mit der wiederholende Verpflichtungen abgelöst werden. Diese Leistung wird meist in Geld erbracht. Im Arbeitsrecht dient die Abfindung vorwiegend dazu, den Arbeitnehmer zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu veranlassen.

Afkoopbedrag

Geldsom waarvoor men iemand of iets afkoopt.

 

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Anwaltskanzlei Peters Eingangsbereich Erdgeschoss erste Etage

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