Anwaltskanzlei Claus J. Peters
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Zakendoen in Duitsland
Transport
Angesichts der "Neuregelung" der Kabotage in Deutschland und einigen anderen Entwicklungen sind Transport-Unternehmer ein weiteres Mal Zielscheibe gesetzgeberischer Regelungswut. Wir wollen im nachfolgenden einige Aspekte aufzeigen und vielleicht auch die ein oder andere Lösungsalternative anbieten, die für manchen Transportunternehmer gegebenenfalls. eine gedankliche Auseinandersetzung wert ist.
Mit der EU-Verordnung 3118/93 wird den Unternehmen mit Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat die Möglichkeit eingeräumt in einem anderen Land als dem Niederlassungsstaat Kabotageverkehr "zeitweilig" durchzuführen. Bisher war der Begriff "zeitweilig" nicht definiert.
Seit dem 14.05.2008 ist dies anders. Danach gilt für ausländische Unternehmen und damit auch für Transportfirmen aus den Niederlanden, das in Deutschland nur noch 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen zulässig sind. Die entsprechenden Nachweise sind ständig mitzuführen, so dass entsprechende Kontrollen möglich sind.
Ob diese Regelung im Einklang mit dem innerhalb der europäischen Union geltenden Grundsatz des freien Handels in Übereinstimmung zu bringen ist, darf jedenfalls bezweifelt werden. Immerhin haben niederländische Transportunternehmen im Verhältnis zu deutschen Transporteuren schwere Nachteile, wenn es z.B. um die Vergabe von Aufträgen für Großprojekte geht, bei denen innerhalb Deutschlands mehrere Baustellen angefahren werden müssen. Der niederländische Transporteur muss nach 3 Ladungen erst wieder zurück in die Niederlande, was allein an Zeit, Lohn- und Dieselkosten sowie Maut soviel zusätzlichen finanziellen Aufwand kostet, das ein konkurrenzfähiges Angebot wohl kaum abgegeben werden kann. Auch im Bereich Stückgut wird es unweigerlich zu erheblichen Problemen kommen.
Nach § 17 a GüterkraftKabotageVerordnung gilt diese Beschränkung jedoch nur, soweit das Unternehmen weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat. Zu überlegen wäre daher, eine Firmengründung in Deutschland in Form einer GmbH. Dies hat für das Unternehmen weitere, handfeste finanzielle Vorteile. Im Bereich des Arbeitsrechtes gelten in Deutschland keine Tarifverträge für Kraftfahrer, auch während der Krankheit kann gekündigt werden und je nach Größe des Unternehmens wird der Lohn im Krankheitsfall ab dem ersten Tag von der Krankenversicherung übernommen.
Weiterhin kann auch das Modell der "Nettolohnoptimierung" zu einer spürbaren finanziellen Entlastung von bis zu 2.500,--€ pro Jahr und Arbeitnehmer führen. Bei diesem Modell werden über steuerlich begünstigte Zuwendungen und Leistungen nur pauschale Steuern erhoben, was im Ergebnis dazu führen kann, dass entweder der Arbeitgeber in erheblichem Masse Sozialabgaben einsparen kann, ohne das der Arbeitnehmer dadurch netto weniger verdient oder der Arbeitnehmer einen deutlich höheren Nettolohn erhält, ohne das der Arbeitgeber demgegenüber höhere Sozialabgaben zahlen müsste.
Für die Gründung einer GmbH ist ein Eigenkapital von 25.000,--€ erforderlich. Über dieses Kapital kann die GmbH frei verfügen und laufende Kosten der Gesellschaft zahlen. Es ist allerdings nicht möglich, bei Gründung der Gesellschaft das Eigenkapital einzuzahlen und am nächsten Tag wieder vom Firmenkonto abzuheben. Aber auch hierzu besteht die Möglichkeit von einem weit verzweigten Netzwerk Gebrauch zu machen. Neben dem Ankauf einer notariell vorgegründeten GmbH, die keinerlei geschäftliche Aktivitäten entfaltet hat, ist die Anmietung von Büroräumen, die steuerrechtliche und juristische Begleitung und die Erläuterung des "Nettolohn- Modells" selbstverständlich möglich.
Wenn Sie zu den vorstehenden Aspekten Fragen haben, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Peters gerne mit Rate und Tat zur Verfügung. Schauen Sie hierzu bitte auch auf unsere web-site: www.anwaltskanzlei-peters.de